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ÖGH - Berufsgesellschaft und
Versicherung für Hypnotiseur:innen


Das Wichtigste zuerst: „Freie Hypnose“ bezeichnet die Anwendung von Hypnose außerhalb der Vorbehaltsbereiche der Ärzte, Psychologen, Psychotherapeuten sowie aller anderen reglementierten Berufsgruppen.

Wir bieten unseren Mitgliedern Sicherheit durch Kooperation und das Bereitstellen von Versicherungsschutz für Hypnose, der ansonsten in Österreich nicht verfügbar ist.

Für die Klienten unserer Mitglieder bieten wir die Sicherheit, dass unsere geprüften Mitglieder über einen definierten Qualitätsstandard bei Ihrer Ausbildung verfügen, sich an konkrete Regeln bei ihrer Berufsausübung zu halten haben und über einen Versicherungsschutz verfügen, der den Klienten schützt, indem er für eventuelle Schäden aufkommt.

Vorteile für KlientInnen


Nur die ordentlichen Mitglieder der ÖGH verfügen zum Schutz der Klienten über eine Haftpflichtversicherung für die Ausübung der freien Hypnose. Sollte durch die Tätigkeit des (freien) Hypnotiseurs ein Schaden entstehen, wird dieser im Rahmen der Versicherungsdeckung übernommen. Dies bedeutet ein deutliches Plus an Sicherheit für unsere Klienten.

Bitte beachten Sie, dass dieser Versicherungsschutz ausschließlich über die ÖGH erhältlich ist. Wer als freier Hypnotiseur kein Mitglied unserer Gesellschaft ist, kann derzeit in Österreich keinen entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen (Stand Feb. 2012).

Die ordentlichen Mitglieder der ÖGH haben den Nachweis über die Absolvierung einer anerkannten Hypnoseausbildung erbracht. Die geprüften Mitglieder haben ihre Hypnoseausbildung im Hypnosecenter in Linz inklusive Abschlussprüfung absolviert.

Achten Sie also zu Ihrer eigenen Sicherheit darauf, nur die Dienste von versicherten Hypnoseanwendern in Anspruch zu nehmen. Zur Mitgliederliste!

Was ist abgedeckt?


Hypnoseanwender in Österreich, die keine Ärzte bzw. Psychotherapeuten sind, standen in der Vergangenheit vor einem großen Problem:

Die Anwendung von Hypnose ausserhalb der Vorbehaltsbereiche der genannten Berufsgruppen ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt und somit besteht eine gewisse Unsicherheit, wer Hypnose wofür anwenden darf.

Der ÖGH ist es gelungen, über einen Gruppenvertrag die freie Hypnoseausübung zu versichern und Hypnotiseuren in Österreich ein existenzielles Risiko abzunehmen.

Über die Mitgliedschaft in der ÖGH sind folgende Risiken abgedeckt:

- Haftpflichtversicherung für die Anwendung von Hypnose mit kostenlosem Einschluss der Tätigkeit als Energetiker: Dies ist eine Versicherung, die die Abwehr ungerechtfertiger Forderungen aus behaupteten Schäden übernimmt, die aus der beruflichen Hypnoseausübung bzw. energetischen Behandlungen entstanden sind. Falls die Forderungen gerechtfertigt sind, bezahlt die Versicherung den Schaden. Beispiel: Ein Klient behauptet, durch die Hypnose geschädigt worden zu sein. Auch die Tätigkeit als Ausbildner ist versichert. Die genauen Bedingungen finden Sie HIER!

- Rechtsschutzversicherung für Hypnose mit kostenlosem Einschluss der Tätigkeit als Energetiker: Hier geht es in erster Linie um die Kostenübernahme bei Gerichtsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren (Anwaltskosten, Gerichtskosten, etc.) bei strafrechtlichen Belangen. Die genauen Bedingungen finden Sie HIER!

- optional UWG-Deckung: Hier gibt mehr Informationen zur UWG-Deckung!

Jetzt Mitglied werden!

Weitere Ziele der ÖGH

Wesentlichster Zweck der ÖGH ist, seinen Mitgliedern über einen Gruppenvertrag Versicherungsschutz für die berufliche Anwendung von Hypnose zu ermöglichen.

Weiteres Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Qualitätsstandards bei den Anwendern von freier Hypnose, in dem für die ordentliche Mitgliedschaft ein Mindestmaß an Ausbildung in der freien Hypnose nachzuweisen ist.

Sie können gerne Einsicht in unsere Statuten nehmen und sie von uns anfordern. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular.

ÖGH
Österreichische Gesellschaft für freie Hypnose
Langfeldstraße 39, 4040 Linz Plesching
ZVR-Zahl: 081177595
Behörde: BH Urfahr-Umgebung
Kontakt:
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