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Mehr über...

1. Haftpflichtversicherung für Schäden aus der Tätigkeit als (freier) Hypnotiseur (einzigartig in Österreich) und Energetiker: Das bedeutet Schutz der eigenen Existenz bei tatsächlichen oder behaupteten Schäden, die bei Klienten eingetreten sind.  

2. Rechtsschutzversicherung für Hypnotiseure und Energetiker: Das bedeutet Deckung der Kosten einer eventuell notwendigen anwaltlichen Vertretung und der Gerichtskosten im Rahmen der Berufsausübung als freier Hypnotiseur und als Energetiker.

3. Optionaler Zusatzschutz (Rechtsschutz) bei tatsächlichen oder behaupteten wettbewerbsrechtlichen Verstößen.

4. Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die die gleichen beruflichen Interessen vertritt.

5. Erfahrungsaustausch mit Kollegen und aktive Mitarbeit im Verein möglich.

6. Informationen zu Hypnose und gemeinsame Veranstaltungen.

7.  Auf Wunsch Aufnahme in die Mitgliederliste der OEGH und somit hoher Werbewert.

8. Die Mitgliedschaft in einer Berufsgesellschaft hat eine sehr positive, seriöse Aussenwirkung.


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ÖGH
Österreichische Gesellschaft für freie Hypnose
Langfeldstraße 39, 4040 Linz Plesching
ZVR-Zahl: 081177595
Behörde: BH Urfahr-Umgebung
Kontakt:
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